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NOTWEHR Was muss ich beachten?

WAS MUSS ICH ÜBER NOTWEHR WISSEN?

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Ein Begriff, seit Jahrhunderten von römischen Rechtsgelehrten verwendet und in den Regelwerken verankert. „Vim vi repellere licet“, lateinisch für „Gewalt darf mit Gewalt erwidert werden“.

Doch Notwehr ist nicht gleich Notwehr. Die Abgrenzung oft schwierig, die rechtlichen Grenzen fließend. Nichtwissen kann im entscheidenden Moment zu kostbaren Augenblicken der Zögerung führen.

Was bedeutet Notwehr im konkreten Fall? 
Wie darf ich mich, andere und mein Eigentum schützen?Was ist erlaubt? Die wichtigsten Antworten auf einen Blick:

1. Was ist Notwehr?

Das Bürgerliche Gesetzbuch, §227 definiert „Notwehr“ wie folgt:

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Weiter im Strafgesetzbuch (StGB) § 32 heißt es:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Klar ausgedrückt: Die Verteidigungshandlung, die man während eines Angriffes auf sich oder andere wählt, gilt als nicht strafbar.

Doch das Gesetz wäre bei weitem nicht so umfangreich, wenn nicht die ein oder andere Zusatzregelung und Einschränkung eingeführt worden wäre.

2. Wann herrscht eine Notwehrlage?

Fürchtet man einen Angriff auf „individuelle, rechtlich geschützte Interessen“ oder befindet man sich inmitten eines gegenwärtigen Angriffs.

Sogenannte geschützte individuelle Rechtsgüter sind:

  1. Leib und Leben
  2. Gesundheit
  3. Freiheit
  4. Eigentum
  5. Besitz
  6. Ehre

Dazu gehören auch Punkte wie sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.on mir oder meinen Mitmenschen. Der Verbrecher hat während des Tatzeitpunkts kein Anrecht auf Schutz seiner Rechtsgüter.

3. Wann gilt ein Angriff als gegenwärtig? Wann darf ich mich verteidigen?

Wenn dieser

  • unmittelbar bevorsteht
  • augenblicklich ausgeführt wird
  • noch nicht abgeschlossen ist

ACHTUNG: Nur währenddessen gilt die Abwehr als Notwehrhandlung!

Vorgehen, die außerhalb dieses Zeitfensters erfolgen, können strafrechtlich verfolgt werden.

Das Nachlaufen oder Verletzen von flüchtenden Tätern, von welchen keine Gefahr mehr ausgeht, kann somit als widerrechtlich ausgelegt werden.

4. In welchem Ausmaß ist Notwehr erlaubt?

„(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ StGB §32

Eine Verhältnismäßigkeit ist in diesem Paragrafen nicht verankert. Zum Zeitpunkt der Gefährdung, darf sich der Angegriffene, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. In dem Ausmaß, welches ihm ermöglicht die Notsituation zu beenden oder ihr zu entkommen. 

Zur Verfügung stehende Mittel können die alltäglichsten Gegenstände sein. Ein Schlüssel, Absatzschuhe, ein Feuerzeug, Besteck, wenn der Angriff in den eigenen 4 Wänden erfolgt, die Handtasche oder das Handy. Viele greifen dabei zu Selbstverteidigungswaffen, die eine Abwehr aus nächster Nähe vermeiden und dem Opfer dabei helfen zu entkommen. Pfefferspray (hier als legales „Tierabwehrspray“ erhältlich), Tränengas und Schrillalarm sind beliebte Helfer. Die Liste lässt sich endlos weiterführen und zeigt nur, Verteidigung auf kreativste Weise ist erlaubt.

Doch VORSICHT: Grundsätzlich gilt, für die Verteidigung sollte das mildeste Mittel, welches man zur Verfügung hat, gewählt werden.

Die Wahl des Mittels liegt allerdings im Auge des Opfers. Muss sich beispielsweise eine ältere Dame gegen einen körperlich überlegenen Mann behaupten, darf sie diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Tod Ihres Angreifers.

Einschränkungen des Notwehrrechts: Vor dem Einsatz eines tödlichen Verteidigungsmittels, sollte vorher, wenn es die Situation zulässt, eine Warnung abgegeben werden. Besonders beim Schusswaffeneinsatz, hier sollte ein Warnschuss abgegeben werden.

 5. Beispielfälle

  1. Fall: Angreifer wird tödlich verletzt

Ein 38- jähriger schlägt mehrfach mit einer Bierflasche auf seinen Gegner ein. Der Angegriffene zieht ein Messer und trifft tödlich.

Vor dem Landesgericht musste sich dieser wegen Körperverletzung mit Todesfolge verteidigen. Die Strafverteidigung plädierte auf Freispruch wegen Notwehr. Streitbestand vor Gericht war, ob der Getötete zu einem neuen Schlag ausholte und der Angriff somit andauerte. Letztendlich sprach der Richter den Angeklagten frei, mit der Begründung, dass dieser in Notwehr und somit nicht rechtswidrig gehandelt habe.

2. Fall: Rentner erschießt Räuber

Fünf Männer überwältigen einen Rentner und zerren ihn in sein Haus.  Der Rentner wird mit einem Schal gewürgt und ihm wird eine täuschend echt aussehende Pistole an die Schläfe gehalten. Bei dem Versuch den Tresor zu öffnen, wird der Alarm ausgelöst. Aus Angst entdeckt zu werden, treten die Täter die Flucht an. Da der Rentner bereits im Vorfeld Opfer von Erpressung wurde, besitzt er zwei geladene Waffen im Haus. Als er glaubt einen Schuss zu hören, feuert er vier Schüsse auf die Flüchtenden ab. Eine Kugel trifft einen 16- jährigen tödlich.

Das Landgericht Stade klagte den Rentner an, mit der Begründung die Grenzen der Notwehr überschritten zu haben. Er hätte erst Warnschüsse abgeben sollen oder nur auf die Beine zielen.

Der Rentner wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, ausgesetzt auf Bewährung.

Quellen: focus.de,  strafrecht-bundesweit.de,

6. Was ist der Unterschied zwischen Notwehr und Nothilfe?+

Unter Nothilfe versteht man das Eingreifen von Außenstehenden zur Unterstützung des Angegriffenen. Die Notwehrhandlung wird ausgeführt von Dritten und ist ähnlich geschützt wie die Notwehr (§32 im StGB). Der Helfer muss vorher nicht um Hilfe gebeten worden sein.

7. Fazit 

Angeborene Reflexe führen dazu, dass wir uns in Gefahrensituationen automatisch richtig verhalten. Nämlich uns verteidigen!

Doch um auch im Nachhinein nicht Opfer des Rechtssystems zu werden und dem Angreifer im entscheidenden Moment skrupellos gegenüberstehen zu können, ist es praktisch, das kleine ABC der korrekten Verhaltensweise während Notwehrlagen zu kennen.

  1. GEFAHR LOKALISIEREN
  2. ÜBERBLICK über Gesamtsituation schaffen
  3. wenn möglich FLÜCHTEN
  4. am schnellsten greifbare und effektivste SELBSTVERTEIDIGUNGSHILFE schnappen
  5. während der gesamten Zeit laut sein und AUFMERKSAMKEIT erregen
  6. bei Gebrauch tödlicher Waffen, WARNUNG aussprechen
  7. sich VERTEIDIGEN, nach Möglichkeit mit mildester Art
  8. falls zuvor nicht geschehen, NOTRUF
  9. KEIN GEGENANGRIFF starten
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NOTWEHR Was muss ich beachten?

WAS MUSS ICH ÜBER NOTWEHR WISSEN?

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Ein Begriff, seit Jahrhunderten von römischen Rechtsgelehrten verwendet und in den Regelwerken verankert. „Vim vi repellere licet“, lateinisch für „Gewalt darf mit Gewalt erwidert werden“.

Doch Notwehr ist nicht gleich Notwehr. Die Abgrenzung oft schwierig, die rechtlichen Grenzen fließend. Nichtwissen kann im entscheidenden Moment zu kostbaren Augenblicken der Zögerung führen.

Was bedeutet Notwehr im konkreten Fall? 
Wie darf ich mich, andere und mein Eigentum schützen?Was ist erlaubt? Die wichtigsten Antworten auf einen Blick:

1. Was ist Notwehr?

Das Bürgerliche Gesetzbuch, §227 definiert „Notwehr“ wie folgt:

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Weiter im Strafgesetzbuch (StGB) § 32 heißt es:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Klar ausgedrückt: Die Verteidigungshandlung, die man während eines Angriffes auf sich oder andere wählt, gilt als nicht strafbar.

Doch das Gesetz wäre bei weitem nicht so umfangreich, wenn nicht die ein oder andere Zusatzregelung und Einschränkung eingeführt worden wäre.

2. Wann herrscht eine Notwehrlage?

Fürchtet man einen Angriff auf „individuelle, rechtlich geschützte Interessen“ oder befindet man sich inmitten eines gegenwärtigen Angriffs.

Sogenannte geschützte individuelle Rechtsgüter sind:

  1. Leib und Leben
  2. Gesundheit
  3. Freiheit
  4. Eigentum
  5. Besitz
  6. Ehre

Dazu gehören auch Punkte wie sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.on mir oder meinen Mitmenschen. Der Verbrecher hat während des Tatzeitpunkts kein Anrecht auf Schutz seiner Rechtsgüter.

3. Wann gilt ein Angriff als gegenwärtig? Wann darf ich mich verteidigen?

Wenn dieser

  • unmittelbar bevorsteht
  • augenblicklich ausgeführt wird
  • noch nicht abgeschlossen ist

ACHTUNG: Nur währenddessen gilt die Abwehr als Notwehrhandlung!

Vorgehen, die außerhalb dieses Zeitfensters erfolgen, können strafrechtlich verfolgt werden.

Das Nachlaufen oder Verletzen von flüchtenden Tätern, von welchen keine Gefahr mehr ausgeht, kann somit als widerrechtlich ausgelegt werden.

4. In welchem Ausmaß ist Notwehr erlaubt?

„(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ StGB §32

Eine Verhältnismäßigkeit ist in diesem Paragrafen nicht verankert. Zum Zeitpunkt der Gefährdung, darf sich der Angegriffene, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. In dem Ausmaß, welches ihm ermöglicht die Notsituation zu beenden oder ihr zu entkommen. 

Zur Verfügung stehende Mittel können die alltäglichsten Gegenstände sein. Ein Schlüssel, Absatzschuhe, ein Feuerzeug, Besteck, wenn der Angriff in den eigenen 4 Wänden erfolgt, die Handtasche oder das Handy. Viele greifen dabei zu Selbstverteidigungswaffen, die eine Abwehr aus nächster Nähe vermeiden und dem Opfer dabei helfen zu entkommen. Pfefferspray (hier als legales „Tierabwehrspray“ erhältlich), Tränengas und Schrillalarm sind beliebte Helfer. Die Liste lässt sich endlos weiterführen und zeigt nur, Verteidigung auf kreativste Weise ist erlaubt.

Doch VORSICHT: Grundsätzlich gilt, für die Verteidigung sollte das mildeste Mittel, welches man zur Verfügung hat, gewählt werden.

Die Wahl des Mittels liegt allerdings im Auge des Opfers. Muss sich beispielsweise eine ältere Dame gegen einen körperlich überlegenen Mann behaupten, darf sie diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Tod Ihres Angreifers.

Einschränkungen des Notwehrrechts: Vor dem Einsatz eines tödlichen Verteidigungsmittels, sollte vorher, wenn es die Situation zulässt, eine Warnung abgegeben werden. Besonders beim Schusswaffeneinsatz, hier sollte ein Warnschuss abgegeben werden.

 5. Beispielfälle

  1. Fall: Angreifer wird tödlich verletzt

Ein 38- jähriger schlägt mehrfach mit einer Bierflasche auf seinen Gegner ein. Der Angegriffene zieht ein Messer und trifft tödlich.

Vor dem Landesgericht musste sich dieser wegen Körperverletzung mit Todesfolge verteidigen. Die Strafverteidigung plädierte auf Freispruch wegen Notwehr. Streitbestand vor Gericht war, ob der Getötete zu einem neuen Schlag ausholte und der Angriff somit andauerte. Letztendlich sprach der Richter den Angeklagten frei, mit der Begründung, dass dieser in Notwehr und somit nicht rechtswidrig gehandelt habe.

2. Fall: Rentner erschießt Räuber

Fünf Männer überwältigen einen Rentner und zerren ihn in sein Haus.  Der Rentner wird mit einem Schal gewürgt und ihm wird eine täuschend echt aussehende Pistole an die Schläfe gehalten. Bei dem Versuch den Tresor zu öffnen, wird der Alarm ausgelöst. Aus Angst entdeckt zu werden, treten die Täter die Flucht an. Da der Rentner bereits im Vorfeld Opfer von Erpressung wurde, besitzt er zwei geladene Waffen im Haus. Als er glaubt einen Schuss zu hören, feuert er vier Schüsse auf die Flüchtenden ab. Eine Kugel trifft einen 16- jährigen tödlich.

Das Landgericht Stade klagte den Rentner an, mit der Begründung die Grenzen der Notwehr überschritten zu haben. Er hätte erst Warnschüsse abgeben sollen oder nur auf die Beine zielen.

Der Rentner wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, ausgesetzt auf Bewährung.

Quellen: focus.de,  strafrecht-bundesweit.de,

6. Was ist der Unterschied zwischen Notwehr und Nothilfe?+

Unter Nothilfe versteht man das Eingreifen von Außenstehenden zur Unterstützung des Angegriffenen. Die Notwehrhandlung wird ausgeführt von Dritten und ist ähnlich geschützt wie die Notwehr (§32 im StGB). Der Helfer muss vorher nicht um Hilfe gebeten worden sein.

7. Fazit 

Angeborene Reflexe führen dazu, dass wir uns in Gefahrensituationen automatisch richtig verhalten. Nämlich uns verteidigen!

Doch um auch im Nachhinein nicht Opfer des Rechtssystems zu werden und dem Angreifer im entscheidenden Moment skrupellos gegenüberstehen zu können, ist es praktisch, das kleine ABC der korrekten Verhaltensweise während Notwehrlagen zu kennen.

  1. GEFAHR LOKALISIEREN
  2. ÜBERBLICK über Gesamtsituation schaffen
  3. wenn möglich FLÜCHTEN
  4. am schnellsten greifbare und effektivste SELBSTVERTEIDIGUNGSHILFE schnappen
  5. während der gesamten Zeit laut sein und AUFMERKSAMKEIT erregen
  6. bei Gebrauch tödlicher Waffen, WARNUNG aussprechen
  7. sich VERTEIDIGEN, nach Möglichkeit mit mildester Art
  8. falls zuvor nicht geschehen, NOTRUF
  9. KEIN GEGENANGRIFF starten
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