Selbstverteidigung & Notwehr
Der Ratgeber - Was ist eigentlich erlaubt und was nicht?
Das Bedürfnis nach Sicherheit gehört zu den elementarsten Wünschen eines jeden Menschen.
Um das Gefühl von Sicherheit zu simulieren errichtet man hohe Zäune, Haustüren mit Panzerscheiben, schafft möglichst großgewachsene Hunderassen an und schwebt so in einer selbst erschaffenen Seifenblase. Friedlich solange, bis der Täter einem trotz aller Bemühungen plötzlich gegenübersteht. HelpMe Deutschland Abwehrspray
Was dann?
Für solche Situationen hat unser Wirtschaftssystem etliche, vermeintlich effektive Helferlein auf den Markt gebracht.
Die Auswahl ist groß und mittlerweile unüberschaubar. Dabei wollen wir nur eine Antwort auf die Frage: Welche Verteidigungsmittel sind die wirksamsten und was gilt es zu beachten?
1. Was muss Mann/Frau beachten?
Die Vorschläge einer Google-Suchanfrage führen schnell zu einer totalen Überforderung.
Von Pfefferspray, über Kampf-Kugelschreiber, bis hin zu Schreckschusswaffen ist alles dabei.
Der Markt, insbesondere der Onlinehandel erscheint wie ein wahres Verteidigungsparadies.
Doch Vorsicht, besonders beim Selbstverteidigungs- Waffenkauf ist die Grenze der Legalität schnell überschritten. Achten Sie auf Zertifikate. Mitführbeschränkungen und Nutzungsvoraussetzungen.
2. Welche Selbstverteidigungswaffen sind in Deutschland verboten?
Das Mitführen, Erwerben und Besitzen von einer Vielzahl von Waffen ist in Deutschland untersagt.
Dazu zählen u.a.:
- Messer: Butterflymesser, Springmesser, Fallmesser
- Schlagringe
- Totschläger und Stahlruten. Letztere fallen unter die Kategorie Schlagwaffen
- Die biegsamen Schlagstöcke mit erschwertem Endstück, meist einer Eisenkugel, können schwerste Verletzungen zur Folge haben, bis hin zu einem Aufplatzen der Schädeldecke.
- Nunchaku, das bekannte japanische Würgeholz
- Präzisionsschleudern und Wurfsterne
In Ausnahmefällen ist der Erwerb und Besitz einzelner illegaler Waffen durch rechtliche Bestimmungen genauer geregelt im Waffengesetz. (Quellen: Waffengesetz, polizeifürdich.de)
3. Welche Selbstverteidigungshelfer sind in Deutschland erlaubt und wie effektiv sind sie?
Wir haben für Sie eine Liste der am häufigsten benutzen Selbstverteidigungsmittel zusammengestellt und verglichen.
Der Klassiker: Pfefferspray.
Von der Polizei bewusst als Tierabwehrspray bezeichnet, ist einzig für die Abwehr von Tieren vorgesehen. In besonderen Notfallsituationen gelten jedoch spezielle Notfall-Bestimmungen. So auch die Notwehrlage. Pfefferspray enthält Oleoresin Capsicum, kurz „OC“ und ist ein Wirkstoff, gewonnen aus dem Fruchtfleisch besonders scharfer Chillischoten. Der Einsatz kann zu einer starken Reizung der Haut, Schleimhaut und der Atemwege führen. Eine kurzzeitige Orientierungslosigkeit und ein unkontrollierbares Verschließen der Augen kann ebenfalls die Folge sein. Ein kostbarer Moment für den Angegriffenen. Risikofaktoren bei der Nutzung sind allerdings die Windverhältnisse, Sprühdistanz, Reaktionsgeschwindigkeit der Täter, Anzahl der Täter, Selbstkontamination. Pfefferspray ist frei von Begrenzungen.
Reizgas
CS Gas mit einer offiziellen Bundeskriminalamt – Genehmigung darf zur Verteidigung gegen Menschen eingesetzt werden und ist ab einem Alter von14 Jahren in Deutschland frei verkäuflich.
CS steht für eine unaussprechliche chemische Verbindung namens Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril. Allgemein bekannt unter Tränengas.
Trifft CS Gas das Gesicht des Angreifers, kann dieser ca. 5 Minuten seine Augen nicht öffnen. Der Unterschied zu Pfefferspray liegt in dem enthaltenen Wirkstoff, grundsätzlich hat es jedoch eine schwächere Wirkung als Pfefferspray.
Schrillalarm
Der Schrillalarm wird verbaut in Form von Schlüsselanhängern, Autoschlüsseln oder kleinen Spraydosen. Hergestellt in verschiedenen Variationen, können die Produkte eine Lautstärke zwischen 100 bis zu 130 dB erzeugen. Empfohlen wird, zu höheren Lautstärken zu greifen. Die menschliche Schmerzgrenze liegt bei 130 dB und wird als unerträglich empfunden. Plötzlich ausgelöst gewinnt der Verteidiger einen für den Täter unerwarteten Überraschungsmoment mit Fluchtmöglichkeit. Zusätzlich wird öffentliche Aufmerksamkeit erregt.
Nachteile: Der Überraschungsmoment hält kurz an und kann nicht ausreichend sein, um den Täter zur Flucht zu bewegen. Auf nächtlichen, verlassenen Straßen kann der Aufmerksamkeitseffekt nutzlos sein.
Hochleistungstaschenlampe
Sie sorgen für eine kurzzeitige Desorientierung der Angreifer mit einer Lichtstärke von bis zu 200 Lumen und verschaffen dem Angegriffenen so einen Fluchtvorteil.
Schreckschusswaffen / Reizgaspistolen
Schreckschusswaffen sind Nachbildungen von echten Pistolen und zielen darauf ab den Angreifer durch das einfache Zücken der Waffe zur Flucht zu bewegen. Lässt sich der Täter auch durch die bloße Bedrohung nicht beeindrucken, wird durch Abfeuern entweder eine Reizgasmunition entladen, in Verbindung mit einem lauten Knall. Oder die harmlosere Variante, Schreckschussmunition wird ausgelöst, einzig ein lauter Knall entsteht.
Schreckschusspistolen sind frei erhältlich ab 18 Jahren. Um die Waffe in der Öffentlichkeit mitführen zu dürfen, benötigt man einen kleinen Waffenschein. Kein Waffenschein wird auf befriedetem Grundstück benötigt. Als befriedet gilt Besitztum, wenn es äußerlich erkennbar abgegrenzt ist. (§123 StGB)
Die Polizei rät von der Nutzung von Reizgaspistolen ab, da sich diese unzulänglich zur Selbstverteidigung eigenen. Schreckschusswaffen erfordern die Fähigkeit mit ihnen umgehen zu können. Präzises Schießen und der Wille abzudrücken sind entscheidend. Letzteres klingt harmlos. Hemmungen können im entscheidenden Moment jedoch zu einer Verzögerung mit dramatischen Folgen führen. Entwaffnung und Einsatz durch den Täter selbst.
Tactical Pen
In erster Linie handelt es sich bei einem Tactical Pen um einen Kugelschreiber. Modifiziert durch ein robustes Aluminium – Gehäuse und eine spezielle Form, wird der herkömmliche Kugelschreiber jedoch zu einem Selbstverteidigungsmittel ausgerüstet.
Die eigentliche Idee dazu lieferte die Selbstverteidigungswaffe Kubotan. Kubotan ist ein kurzer Stock, der die Schlag- und Druckkraft verstärkt. Asiatische Kampfkünste wie Krav Maga, Jiu Jitsu oder Karate unterrichten den Umgang.
Der Tactical Pen erfordert den Nahkampf und ist bei unzureichendem Bedienungs – Know How nur bedingt bis nicht hilfreich. Die Entwaffnungsgefahr ist hier besonders hoch. Aus diesem Grund sind Kurse stark empfohlen. Sie helfen die Schlagkraft und die richtige Ausführung zu trainieren. https://helpme-deutschland.de/collections/abwehrsprays
Tactical Pens sind in Deutschland legal zu erwerben.
Selbstverteidigungsschirm
Ein Alltagsgegenstand, der sich im Notfall als Schlagstock entpuppt. Die Schlagwirkung entspricht einem Knüppel oder einem Stahlrohr. Die richtige Anwendung kann durch Kurse erlernt werden.
Alltagsgegenstände
Unscheinbare Helfer des Alltags können sich als Lebensretter im Notfall erweisen. Ein Schlüssel, Absatzschuhe, ein Feuerzeug. In der Faust umschlungen, verstärkt es den Schlaghieb. Die eigene Handtasche kann mit der richtigen Schlagkraft für kurze Desorientierung sorgen. Ein gezielter Treffer mit der Handykante zu einem kurzzeitigen Knock-Out führen. Die Liste ist lang und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Nagelpfeilen, Kugelschreiber, ein herausstechender Schlüssel zwischen Mittel- und Zeigefinger wird zu einer Waffe umfunktioniert.
Selbstverständlich erfordert der Einsatz von Alltagsgegenständen eine Nähe zu dem Angreifer die sehr viel Gefahrenpotenzial enthält. Eine Situation, die Sie mit allen Mitteln vermeiden sollten.
Was sagt der Gesetzgeber nach STGB
Der Notwehrparagraph besagt, dass man sich bei Angriffen und Überfällen mit allem verteidigen darf, was einem zur Verfügung steht. Stimmt das?
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
§ 34 Rechtfertigender Notstand
1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
2. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Bitte beachten Sie: Für diese Angaben übernehmen wir keine Haftung. Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Rechtsberater.
WAS MUSS ICH ÜBER NOTWEHR WISSEN?
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Ein Begriff, seit Jahrhunderten von römischen Rechtsgelehrten verwendet und in den Regelwerken verankert. „Vim vi repellere licet“, lateinisch für „Gewalt darf mit Gewalt erwidert werden“.
Doch Notwehr ist nicht gleich Notwehr. Die Abgrenzung oft schwierig, die rechtlichen Grenzen fließend. Nichtwissen kann im entscheidenden Moment zu kostbaren Augenblicken der Zögerung führen.
Was bedeutet Notwehr im konkreten Fall? Wie darf ich mich, andere und mein Eigentum schützen?Was ist erlaubt? Die wichtigsten Antworten auf einen Blick:
1. Was ist Notwehr?
Das Bürgerliche Gesetzbuch, §227 definiert „Notwehr“ wie folgt:
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Weiter im Strafgesetzbuch (StGB) § 32 heißt es:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Klar ausgedrückt: Die Verteidigungshandlung, die man während eines Angriffes auf sich oder andere wählt, gilt als nicht strafbar.
Doch das Gesetz wäre bei weitem nicht so umfangreich, wenn nicht die ein oder andere Zusatzregelung und Einschränkung eingeführt worden wäre.
2. Wann herrscht eine Notwehrlage?
Fürchtet man einen Angriff auf „individuelle, rechtlich geschützte Interessen“ oder befindet man sich inmitten eines gegenwärtigen Angriffs.
Sogenannte geschützte individuelle Rechtsgüter sind:
- Leib und Leben
- Gesundheit
- Freiheit
- Eigentum
- Besitz
- Ehre
Dazu gehören auch Punkte wie sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.on mir oder meinen Mitmenschen. Der Verbrecher hat während des Tatzeitpunkts kein Anrecht auf Schutz seiner Rechtsgüter.
3. Wann gilt ein Angriff als gegenwärtig? Wann darf ich mich verteidigen?
Wenn dieser
- unmittelbar bevorsteht
- augenblicklich ausgeführt wird
- noch nicht abgeschlossen ist
ACHTUNG: Nur währenddessen gilt die Abwehr als Notwehrhandlung!
Vorgehen, die außerhalb dieses Zeitfensters erfolgen, können strafrechtlich verfolgt werden.
Das Nachlaufen oder Verletzen von flüchtenden Tätern, von welchen keine Gefahr mehr ausgeht, kann somit als widerrechtlich ausgelegt werden.
4. In welchem Ausmaß ist Notwehr erlaubt?
„(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ StGB §32
Eine Verhältnismäßigkeit ist in diesem Paragrafen nicht verankert. Zum Zeitpunkt der Gefährdung, darf sich der Angegriffene, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen. In dem Ausmaß, welches ihm ermöglicht die Notsituation zu beenden oder ihr zu entkommen.
Zur Verfügung stehende Mittel können die alltäglichsten Gegenstände sein. Ein Schlüssel, Absatzschuhe, ein Feuerzeug, Besteck, wenn der Angriff in den eigenen 4 Wänden erfolgt, die Handtasche oder das Handy. Viele greifen dabei zu Selbstverteidigungswaffen, die eine Abwehr aus nächster Nähe vermeiden und dem Opfer dabei helfen zu entkommen. Pfefferspray (hier als legales „Tierabwehrspray“ erhältlich), Tränengas und Schrillalarm sind beliebte Helfer. Die Liste lässt sich endlos weiterführen und zeigt nur, Verteidigung auf kreativste Weise ist erlaubt.
Doch VORSICHT: Grundsätzlich gilt, für die Verteidigung sollte das mildeste Mittel, welches man zur Verfügung hat, gewählt werden.
Die Wahl des Mittels liegt allerdings im Auge des Opfers. Muss sich beispielsweise eine ältere Dame gegen einen körperlich überlegenen Mann behaupten, darf sie diesen auch mit einem Messer abwehren. Notfalls bis zum Tod Ihres Angreifers.
Einschränkungen des Notwehrrechts: Vor dem Einsatz eines tödlichen Verteidigungsmittels, sollte vorher, wenn es die Situation zulässt, eine Warnung abgegeben werden. Besonders beim Schusswaffeneinsatz, hier sollte ein Warnschuss abgegeben werden.
5. Beispielfälle
Fall: Angreifer wird tödlich verletzt
Ein 38- jähriger schlägt mehrfach mit einer Bierflasche auf seinen Gegner ein. Der Angegriffene zieht ein Messer und trifft tödlich.
Vor dem Landesgericht musste sich dieser wegen Körperverletzung mit Todesfolge verteidigen. Die Strafverteidigung plädierte auf Freispruch wegen Notwehr. Streitbestand vor Gericht war, ob der Getötete zu einem neuen Schlag ausholte und der Angriff somit andauerte. Letztendlich sprach der Richter den Angeklagten frei, mit der Begründung, dass dieser in Notwehr und somit nicht rechtswidrig gehandelt habe.
2. Fall: Rentner erschießt Räuber
Fünf Männer überwältigen einen Rentner und zerren ihn in sein Haus. Der Rentner wird mit einem Schal gewürgt und ihm wird eine täuschend echt aussehende Pistole an die Schläfe gehalten. Bei dem Versuch den Tresor zu öffnen, wird der Alarm ausgelöst. Aus Angst entdeckt zu werden, treten die Täter die Flucht an. Da der Rentner bereits im Vorfeld Opfer von Erpressung wurde, besitzt er zwei geladene Waffen im Haus. Als er glaubt einen Schuss zu hören, feuert er vier Schüsse auf die Flüchtenden ab. Eine Kugel trifft einen 16- jährigen tödlich.
Das Landgericht Stade klagte den Rentner an, mit der Begründung die Grenzen der Notwehr überschritten zu haben. Er hätte erst Warnschüsse abgeben sollen oder nur auf die Beine zielen.
Der Rentner wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, ausgesetzt auf Bewährung.
Quellen: focus.de, strafrecht-bundesweit.de,
6. Was ist der Unterschied zwischen Notwehr und Nothilfe?+
Unter Nothilfe versteht man das Eingreifen von Außenstehenden zur Unterstützung des Angegriffenen. Die Notwehrhandlung wird ausgeführt von Dritten und ist ähnlich geschützt wie die Notwehr (§32 im StGB). Der Helfer muss vorher nicht um Hilfe gebeten worden sein.
7. Fazit
Angeborene Reflexe führen dazu, dass wir uns in Gefahrensituationen automatisch richtig verhalten. Nämlich uns verteidigen!
Doch um auch im Nachhinein nicht Opfer des Rechtssystems zu werden und dem Angreifer im entscheidenden Moment skrupellos gegenüberstehen zu können, ist es praktisch, das kleine ABC der korrekten Verhaltensweise während Notwehrlagen zu kennen.
- GEFAHR LOKALISIEREN
- ÜBERBLICK über Gesamtsituation schaffen
- wenn möglich FLÜCHTEN
- am schnellsten greifbare und effektivste SELBSTVERTEIDIGUNGSHILFE schnappen
- während der gesamten Zeit laut sein und AUFMERKSAMKEIT erregen
- bei Gebrauch tödlicher Waffen, WARNUNG aussprechen
- sich VERTEIDIGEN, nach Möglichkeit mit mildester Art
- falls zuvor nicht geschehen, NOTRUF
- KEIN GEGENANGRIFF starten