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Messerangriff – Wie verhalte ich mich richtig?
Wer in den sozialen Medien unterwegs ist, bekommt immer öfter Artikel von Messerstechereien, Verletzten oder gar von Todesfällen zu lesen. Messerangriffe sind heute fast an der Tagesordnung, von Einzelfällen kann man hier nicht mehr sprechen. Diese Form von Gewaltanwendung ist unter allen Menschen gefürchtet. Sie bereitet einem nicht nur Angst, sondern man weiß, dass sie auch äußerst gefährlich ist. Wenn man sich eine reale Situation vorstellt, die bereits in der Öffentlichkeit bekannt wurde, so wird einem bewusst, dass in so einem Fall schnelles Denken und Handeln erforderlich ist. Lebensgefahr besteht, wenn man plötzlich in so eine Situation kommt und nicht darauf vorbereitet ist. Grundsätzlich sind folgende Regeln zu beachten.
ERSTE REGEL: FLUCHT ANTRETEN
Ist man in einen Messerangriff verwickelt, gilt die erste Regel: so schnell wie möglich die Flucht antreten und sich so weit wie möglich von dieser Art der Bedrohung entfernen. Versuchen Sie lautstark andere Menschen auf Ihre Situation aufmerksam zu machen, bitten Sie um Hilfe.
ZWEITE REGEL: ABSTAND MIT GEGENSTÄNDEN HALTEN
Egal wie – der Abstand zum Angreifer muss aufrechterhalten werden. Es ist normal, wenn man sich hinter Möbeln, Tischen, Einkaufswagen oder Stühlen verschanzt oder diese einfach nur benutzt, um die Distanz zu halten. Sehen Sie sich auch in Ihrer Umgebung um, suchen Sie nach Ersatzwaffen wie Holzlatten, Steinen, Flaschen, Gegenständen. Es darf alles an Gegenständen genutzt werden, um sich damit zu verteidigen.
DRITTE REGEL: DAS HILFT NICHT
- Wer nach der Klinge greift, muss mit schweren Verletzungen rechnen.
- Schläge und Tritte gegen den Angreifer vermeiden, der Abstand zum Angreifer ist nicht mehr gewährleistet. Ein Stich ist schnell ausgeführt.
DIE RICHTIGE ENTSCHEIDUNG TREFFEN
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich bewusst zu machen, wie man auf einen möglichen Messerangriff reagieren würde. Ein erhöhtes Risiko besteht für Menschen, die nicht das nötige Wissen haben, um mit so einer Bedrohung umzugehen. Die Überlebenschancen werden dadurch drastisch verringert.
Wenn es sich um einen Messerangriff handelt und es um Leib und Leben geht, gibt es keine wirklichen Vorschläge oder Lösungen, wie man sich am besten verteidigen kann. Alle Vorschläge und Lösungsansätze, sich zu verteidigen, sind rein spekulativ zu sehen. Selbst erfahrene Kampfsportler ziehen es vor zu flüchten, weil sie genau wissen, dass Messerstiche oder Schnittwunden schnell erfolgen können.
Zusammengefasst ist der Abstand wichtig. Eine Selbstverteidigung mit Kurzwaffen wie Messer oder Schlagstock zwingt einen, die gewünschte Distanz zu verlassen. Das sollte jedem klar sein und kann schnell zu einer verunglückten Selbstverteidigung führen.
Eine zweite Chance gibt es dann vielleicht nicht mehr.
Da es keine Mustervorschläge gegen Messerangriffe gibt, hat sich HelpMe-Deutschland in einer langen Entwicklungszeit 2018 bis Mitte 2019 diesem Thema gestellt und ein Pfefferspray entwickelt, welches in Deutschland nur zur Tierabwehr zugelassen ist. Im Falle eines Messerangriffs gilt das Gesetz nach StGB § 32 Notwehr, und somit ist der Einsatz von Tierabwehrspray/Pfefferspray legal. Das STF-Tierabwehrspray von HelpMe besitzt besondere Eigenschaften: Mit Pfeffer, Stinkstoffen und Teer ist es weltweit einzigartig in seiner starken Abwehrwirkung. Vergleichbares dieser Art gibt es nicht.
WAS TUN, WENN MAN EBEN NICHT DAVONLAUFEN KANN?
Einem Messerangriff auszuweichen, wird zum Problem für Menschen, die durch körperliche Einschränkungen oder aus einer Situation heraus sich eben nicht schnell aus der Gefahrenzone entfernen können. Also, was tun? Grundsätzlich liegt es in der Natur des Menschen, sich irgendwie zu wehren. Selbst bei einem Puls von 200 entwickelt man ungeahnte Kräfte. Deshalb: Bleiben Sie wehrhaft – in dem Umfang, den Sie noch leisten können. Wehren Sie sich mit allen Mitteln, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Wie ist die Wirkung auf Menschen oder Tiere, wenn das STF-Tierabwehrspray eingesetzt wird? Vorweg: Bei unserem Tierabwehrspray handelt es sich nicht um ein herkömmliches Pfeffer-/Tierabwehrspray.
Die Wirkung auf Menschen oder Tiere hat folgende Eigenschaften und führt...
a) Durch die scharfe Pfefferwirkung zur sofortigen Angriffsunfähigkeit. Bei einem Treffer im Gesicht tritt das "KO" innerhalb 1/4 Sekunde ein. Auch ein Treffer auf Brusthöhe ist bei Menschen bereits ausreichend, um von weiteren Angriffen geschützt zu sein.
b) Durch die Beimischung von Teer verkleben Augen und Lider, was eine vorläufige Blindheit erzeugt. Dabei wird die Pfefferwirkung durch den klebrigen Teer auf der Haut und an den Augen verstärkt. Es entsteht eine langfristige Wirkung, die starke Schmerzen verursacht. Der große Vorteil am Teer: Wer nichts mehr sieht, kann auch keinen Angriff fortsetzen. Dies gilt auch bei Menschen, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen. Keine Sicht, kein Angriff.
c) Durch die Beimischung von verschiedenen Stinkstoffen in Kombination mit Pfeffer/PAVA entsteht eine stark reizende und stinkende Wirkung. Es reicht bereits ein kleiner Spritzer in die Luft, um Ansammlungen von Menschen sofort aufzulösen. Es eignet sich hervorragend für einen sogenannten Warnschuss und schafft die erforderliche Pufferzone. Zwischen dem Angreifer und Ihnen baut sich eine stark reizende, stinkende Schutzwand auf. Es signalisiert eine deutliche Gefahr für den Angreifer, sich weiterhin zu nähern, und schafft sicheren Abstand.
d) Ein klebriger, körniger und stabiler kegelförmiger Sprühstrahl mit 5 Bar Austrittsdruck verleiht dem Sprühstrahl seine enorme Geschwindigkeit. Mit diesem Sprühstrahl lassen sich Angriffe leicht abwehren, da die erforderliche Treffsicherheit auch für ungeübte Anwender gegeben ist.
DAS SOLLTEN SIE NOCH WISSEN
Wer Pfeffer-/Tierabwehrspray in den Verkehr bringt oder verwenden möchte, darf laut den Vorschriften des Gesetzes nicht sagen, dass Pfeffer-/Tierabwehrspray gegen Menschen eingesetzt werden darf. Dies würde wie folgt ausgelegt und geahndet: als Anstiftung zu einer vorsätzlichen Straftat. Anders erklärt: Sie führen ein Pfefferspray zur Tierabwehr bei sich und es kommt zu einer Taschenkontrolle. Dann erwartet der Beamte zwei Aussagen von Ihnen. Die erste Aussage könnte sein, Sie sagen: „Ich führe das Spray bei mir, um mich gegen Menschen zu verteidigen.“ Diese Aussage führt zwangsläufig zu einer Strafanzeige, da es sich in diesem Moment um eine Waffe nach dem Waffengesetz handelt und Sie es nicht wie beschrieben zur Tierabwehr einsetzen wollen. Es erfüllt also den Straftatbestand, eine Waffe vorsätzlich gegen Menschen einzusetzen. Die zweite Aussage wäre richtig: Sie sagen, „Ich führe das Spray bei mir, um mich gegen Tiere oder tierische Angriffe zu wehren, zum Beispiel, weil ich oft im Wald oder auf einer Wiese unterwegs bin und Angst habe, von einem Tier/Hund angegriffen zu werden.“ Dies ist die korrekte Aussage und würde in diesem Fall nicht zu einer Anzeige führen.