Erste Regel: Flucht antreten
Ist man in einen Messerangriff verwickelt, gilt die erste Regel: so schnell wie möglich die Flucht antreten und sich so weit wie möglich von dieser Art der Bedrohung entfernen.
Versuchen Sie lautstark andere Menschen auf Ihre Situation aufmerksam zu machen und bitten Sie um Hilfe.
Bei einem Messerangriff gilt: Abstand schaffen, flüchten und Hilfe rufen.
Zweite Regel: Abstand mit Gegenständen halten
Egal wie – der Abstand zum Angreifer muss aufrechterhalten werden. Es ist normal, wenn man sich hinter Möbeln, Tischen, Einkaufswagen oder Stühlen verschanzt oder diese einfach nur benutzt, um die Distanz zu halten.
Sehen Sie sich auch in Ihrer Umgebung um, suchen Sie nach Ersatzwaffen wie Holzlatten, Steinen, Flaschen oder anderen Gegenständen. Es darf alles an Gegenständen genutzt werden, um sich damit zu verteidigen.
- Möbel, Tische oder Stühle als Barriere nutzen
- Einkaufswagen oder andere große Gegenstände zwischen sich und den Angreifer bringen
- In der Umgebung nach geeigneten Hilfsmitteln suchen
- Den Abstand zum Angreifer unter allen Umständen wahren
Dritte Regel: Das hilft nicht
Wer nach der Klinge greift, muss mit schweren Verletzungen rechnen. Ebenso sollten Schläge und Tritte gegen den Angreifer vermieden werden, da der Abstand zum Angreifer dann nicht mehr gewährleistet ist.
Ein Stich ist schnell ausgeführt. Genau deshalb ist es so wichtig, jede unnötige Annäherung zu vermeiden.
Die richtige Entscheidung treffen
Es ist von entscheidender Bedeutung, sich bewusst zu machen, wie man auf einen möglichen Messerangriff reagieren würde. Ein erhöhtes Risiko besteht für Menschen, die nicht das nötige Wissen haben, um mit so einer Bedrohung umzugehen.
Wenn es sich um einen Messerangriff handelt und es um Leib und Leben geht, gibt es keine wirklichen Vorschläge oder Lösungen, wie man sich am besten verteidigen kann. Alle Vorschläge und Lösungsansätze, sich zu verteidigen, sind rein spekulativ zu sehen.
Abstand ist entscheidend
Selbst erfahrene Kampfsportler ziehen es vor zu flüchten, weil sie genau wissen, dass Messerstiche oder Schnittwunden schnell erfolgen können.
Zusammengefasst ist der Abstand wichtig. Eine Selbstverteidigung mit Kurzwaffen wie Messer oder Schlagstock zwingt einen, die gewünschte Distanz zu verlassen. Das sollte jedem klar sein und kann schnell zu einer verunglückten Selbstverteidigung führen.
Was tun, wenn man eben nicht davonlaufen kann?
Einem Messerangriff auszuweichen, wird zum Problem für Menschen, die durch körperliche Einschränkungen oder aus einer Situation heraus sich eben nicht schnell aus der Gefahrenzone entfernen können.
Grundsätzlich liegt es in der Natur des Menschen, sich irgendwie zu wehren. Selbst bei einem Puls von 200 entwickelt man ungeahnte Kräfte. Deshalb: Bleiben Sie wehrhaft – in dem Umfang, den Sie noch leisten können. Wehren Sie sich mit allen Mitteln, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Wenn Flucht unmöglich ist, bleiben Sie wehrhaft – mit allem, was Ihnen zur Verfügung steht.
Wie wirkt das STF-Tierabwehrspray?
Da es keine Mustervorschläge gegen Messerangriffe gibt, hat sich HelpMe-Deutschland in einer langen Entwicklungszeit 2018 bis Mitte 2019 diesem Thema gestellt und ein Pfefferspray entwickelt, welches in Deutschland nur zur Tierabwehr zugelassen ist.
Das STF-Tierabwehrspray von HelpMe besitzt besondere Eigenschaften: Mit Pfeffer, Stinkstoffen und Teer ist es weltweit einzigartig in seiner starken Abwehrwirkung. Vergleichbares dieser Art gibt es nicht.
- Durch die scharfe Pfefferwirkung kann eine sofortige Angriffsunfähigkeit eintreten.
- Durch die Beimischung von Teer verkleben Augen und Lider, was eine vorläufige Blindheit erzeugen kann.
- Durch verschiedene Stinkstoffe entsteht in Kombination mit Pfeffer/PAVA eine stark reizende und stinkende Wirkung.
- Der klebrige, körnige und stabile kegelförmige Sprühstrahl mit 5 Bar Austrittsdruck soll die Treffsicherheit auch für ungeübte Anwender verbessern.
Das sollten Sie noch wissen
Wer Pfeffer-/Tierabwehrspray in den Verkehr bringt oder verwenden möchte, darf laut den Vorschriften des Gesetzes nicht sagen, dass Pfeffer-/Tierabwehrspray gegen Menschen eingesetzt werden darf. Dies würde wie folgt ausgelegt und geahndet: als Anstiftung zu einer vorsätzlichen Straftat.
Anders erklärt: Sie führen ein Pfefferspray zur Tierabwehr bei sich und es kommt zu einer Taschenkontrolle. Dann erwartet der Beamte zwei Aussagen von Ihnen. Die erste Aussage könnte sein, Sie sagen: „Ich führe das Spray bei mir, um mich gegen Menschen zu verteidigen.“ Diese Aussage führt zwangsläufig zu einer Strafanzeige, da es sich in diesem Moment um eine Waffe nach dem Waffengesetz handelt und Sie es nicht wie beschrieben zur Tierabwehr einsetzen wollen. Es erfüllt also den Straftatbestand, eine Waffe vorsätzlich gegen Menschen einzusetzen. Die zweite Aussage wäre richtig: Sie sagen, „Ich führe das Spray bei mir, um mich gegen Tiere oder tierische Angriffe zu wehren, zum Beispiel, weil ich oft im Wald oder auf einer Wiese unterwegs bin und Angst habe, von einem Tier/Hund angegriffen zu werden.“ Dies ist die korrekte Aussage und würde in diesem Fall nicht zu einer Anzeige führen.