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Messerangriff – Wie verhalte ich mich richtig?

Wer in den sozialen Medien unterwegs ist, bekommt immer öfters Artikel von Messerstecherei, Verletzen oder gar von Todesfällen zu lesen. Messerangriffe sind heute fast an der Tagesordnung, von Einzelfällen kann man hier nicht mehr sprechen. Diese Form von Gewaltanwendung ist unter allen Menschen gefürchtet, es bereitet einem nicht nur Angst, sondern man weiß, dass diese auch äußerst gefährlich sind. Wenn man sich eine reale Situation vorstellt, die bereits in der Öffentlichkeit bekannt wurde, so wird einem bewusst, dass in so einem Fall schnelles Denken und Handeln erforderlich ist. Lebensgefahr besteht, wenn man plötzlich in so eine Situation kommt und nicht darauf vorbereitet ist. Grundsätzlich sind folgende Regeln sind zu beachten.

ERSTE REGEL FLUCHT ANTRETEN

Ist man in einem Messerangriff verwickelt, gilt die erste Regel, so schnell wie möglich die Flucht antreten und sich so weit wie möglich von dieser Art der Bedrohung zu entfernen. Versuchen sie lautstark andere Menschen auf ihre Situation aufmerksam zu machen, bitten sie um Hilfe.

ZWEITE REGEL ABSTAND MIT GEGENSTÄNDEN HALTEN

Egal wie, der Abstand zum Angreifer muss aufrechterhalten werden. Es ist normal, wenn man sich hinter Möbel, Tische, Einkaufswagen oder Stühle verschanzt oder diese einfach nur benutzt, um die Distanz zu halten. Sehen Sie sich auch in ihrer Umgebung um, suchen Sie nach Ersatzwaffen wie Holzlatten, Steine, Flaschen, Gegenstände. Es darf alles an Gegenständen genutzt werden um sich auch damit zu verteidigen.

DRITTE REGEL DAS HILFT NICHT

- Wer nach der Klinge greift, muss mit schweren Verletzungen rechnen.

- Schläge und Tritte gegen den Angreifer vermeiden, der Abstand zum Angreifer ist nicht mehr gewährleistet. Ein Stich ist schnell ausgeführt.

DIE RICHTIGE ENTSCHEIDUNG TREFFEN

Es ist von entscheidender Bedeutung, sich bewusst zu machen, wie man auf einen möglichen Messerangriff reagieren würde. Ein erhöhtes Risiko besteht für Menschen, die nicht das nötige Wissen haben, um mit so einer Bedrohung umzugehen, die Überlebenschancen werden dadurch drastisch verringert.

Wenn es sich um einen Messerangriff handelt und es um Leib und Leben geht, gibt es keine wirklichen Vorschläge oder Lösungen wie man sich am besten verteidigen kann. Alle Vorschläge und Lösungsansätze sich zu verteidigen sind rein spekulativ zu sehen. Selbst erfahrene Kampfsportler ziehen es vor zu flüchten, weil sie genau wissen, dass Messerstiche oder Schnittwunden schnell erfolgen können.

Zusammengefasst ist der Abstand wichtig, eine Selbstverteidigung mit Kurzwaffen wie Messer oder Schlagstock zwingen einen die gewünschte Distanz zu verlassen, dass sollte jedem klar sein und kann schnell zu einer verunglückten Selbstverteidigung führen.

Eine zweite Chance gibt es dann vielleicht nicht mehr.

Nachdem es keine Mustervorschläge gegen Messerangriffe gibt, hat sich HelpMe-Deutschland in einer langen Entwicklungszeit 2018 bis Mitte 2019 zu diesem Thema gestellt und ein Pfefferspray entwickelt, welches in Deutschland nur zur Tierabwehr zugelassen ist. Im Falle eines Messerangriffes gilt das Gesetz nach StGB § 32 Notwehr und somit ist der Einsatz von Tierabwehr/Pfefferspray legal. Das STF-Tierabwehrspray von HelpMe besitzt besondere Eigenschaften, mit Pfeffer, Stinkstoffen und Teer ist es weltweit einzigartig in seiner starken Abwehrwirkung. Vergleichbares dieser Art gibt es nicht.

WAS TUN WENN MAN EBEN NICHT DAVONLAUFEN KANN

Einen Messerangriff auszuweichen, wird zum Problem für Menschen, welche durch körperliche Einschränkungen oder aus einer Situation heraus, sich eben mal nicht schnell aus der Gefahrenzone entfernen können. Also, was tun? Grundsätzlich liegt es in der Natur des Menschen sich irgendwie zu wehren, selbst bei einem Puls von 200 entwickelt man ungeahnte Kräfte, deshalb bleiben Sie wehrhaft, in dem Umfang, den Sie noch leisten können. Wehren Sie sich mit allen Mitteln, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Wie ist die Wirkung auf Menschen oder Tiere, wenn das STF-Tierabwehrspray eingesetzt wird? Vorneweg, bei unserem Tierabwehrspray handelt es sich nicht um ein herkömmliches Pfeffer/Tierabwehrspray.

Die Wirkung auf Menschen oder Tiere hat folgende Eigenschaften und führt...

a, durch die scharfe Pfefferwirkung zur sofortigen Angriffsunfähigkeit. Bei einem Treffer im Gesicht tritt das "KO" innerhalb 1/4 Sekunde ein. Auch ein Treffer auf Brusthöhe ist bei Menschen bereits ausreichend, um von weiteren Angriffen geschützt zu sein.

b, durch die Beimischung von Teer (führt dies) zu verklebten Augen und Lid, welches eine vorläufige Blindheit erzeugt. Dabei wird die Pfefferwirkung durch den klebrigen Teer auf der Haut und an den Augen verstärkt, es entsteht eine langfristige Wirkung, welche starke Schmerzen verursacht. Der große Vorteil am Teer: Wer nichts mehr sieht, kann auch keinen Angriff fortsetzen. Dies gilt auch bei Menschen, welche unter Drogen oder Alkohol Einfluss stehen. Keine Sicht, kein Angriff.

c, durch die Beimischung von verschiedenen Stinkstoffen, (gemischt zu einem Stinkstoff) in Kombination mit Pfeffer/PAVA (führt dies) zu einer stark reizenden und stinkenden Wirkung. Es reicht bereits ein kleiner Spritzer in die Luft, welcher Ansammlungen von Menschen sofort auflöst. Es eignet sich hervorragend für einen sogenannten Warnschuss und schafft die erforderliche Pufferzone. Zwischen dem Angreifer und ihnen baut sich eine stark reizende, stinkende Schutzwand auf. Es signalisiert eine deutliche Gefahr für den Angreifer sich weiterhin zu nähern und schafft sicheren Abstand.

d, Ein klebrig, körniger und stabiler kegelförmiger Sprühstrahl, mit 5 Bar Austrittsdruck, verleiht dem Sprühstrahl seine enorme Geschwindigkeit. Mit diesem Sprühstrahl lassen sich Angriffe leicht abwehren, da die erforderliche Treffsicherheit auch für ungeübte Anwender gegeben ist.

DAS SOLLTEN SIE NOCH WISSEN

Wer Pfeffer/Tierabwehrspray in den Verkehr bringt oder verwenden möchte, darf laut den Vorschriften des Gesetzes nicht sagen, das Pfeffer/Tierabwehrspray gegen Menschen einsetzt werden darf. Dies würde wie folgt ausgelegt und geahndet als Anstiftung zu einer vorsätzlichen Straftat. Anders erklärt: Sie führen ein Pfefferspray zur Tierabwehr bei sich und es kommt zu einer Taschenkontrolle, dann erwartet der Beamte zwei Aussagen von ihnen. Die erste Aussage könnte sein, sie sagen, ich führe das Spray bei mir, um mich gegen Menschen zu verteidigen. Diese Aussage führt zwangsläufig zu einer Strafanzeige, da es sich in diesem Moment um eine Waffe nach dem Waffengesetz handelt und sie es nicht wie beschrieben zur Tierabwehr einsetzen wollen. Es erfüllt also den Straftatbestand zu einer vorsätzlichen Straftat, eine Waffe gegen Menschen einzusetzen. Die zweite Aussage wäre richtig, sie sagen, ich führe das Spray bei mir, um mich gegen Tiere oder tierisch Angriffe zu wehren, zum Beispiel, weil sie oft im Wald oder auf einem Wiesengrund unterwegs sind, und Angst haben von einem Tier/Hund angegriffen zu werden. Dies ist die korrekte Aussage und würde in diesem Fall nicht zu einer Anzeige führen.